Urlaubsanspruch

In dem heutigen Blogartikel geht es um die Frage: Kann der Urlaubsanspruch eigentlich verjähren?

Die Antwort ist: Ja!

Nach Ablauf von 2 Jahren ab dem Ende des Urlaubsjahres in dem er entstanden ist. Beginnt der neue Urlaubsanspruch beispielsweise am 1.7.2022, ist dieser Urlaub bis zum 1.7. 2025 zu verbrauchen (1 Urlaubsjahr + 2 Jahre bis zur Verjährung)

Zum Thema Urlaubsanspruch haben wir bereits ein weiteres Posting auf unserem Instagram Account gemacht. Stöberen Sie gerne durch unser Instagram Profil @payroll4you für diverse Themen aus der Lohnverrechnung.