Adventsamstage

Die Weihnachtszeit steht bevor - für Unternehmen im Handel bedeutet dies: erweiterte Öffnungszeiten.

Die Bezahlung für die Adventsamstage hängt im Handel von der Arbeitszeit des restliches Jahres ab: Wer von Jänner-November mindestens einmal im Monat am Samstag bis nach 13 Uhr gearbeitet hat, bekommt an den Adventsamstagen ab 13 Uhr einen 100-prozentigen Überstundenzuschlag.

Dies gilt sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitkräfte, geringfügig beschäftigte Mitarbeiter, oder auch für Samstagskräfte. Die Personalverrechnung kann komplex und umfangreich sein – vor allem was spezielle Regelungen betrifft.

Wir bewahren hier für Sie den Überblick! Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.