Die Altersteilzeit kann frühestens 5 Jahre vor Vollendung des Regelpensionsalters zur Anwendung kommen.
Für Männer gilt ein Zugangsalter von 60 Jahren. Für Frauen ist die stufenweise Anhebung des Regelpensionsalters zu berücksichtigen.
Als Arbeitgeber gibt es auch einige Punkte – wie die Höhe des Sozialversicherungsbeitrags oder die finanzielle Unterstützung der Altersteilzeit durch das AMS – zu beachten.
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