Schadenersatz im Arbeitsrecht

Kann ich bei Fehlleistung oder nicht zufriedenstellender Leistung meines Mitarbeiters Schadenersatz einfordern ?
Hier wird zwischen folgenden 4 Arten des Verschuldens unterschieden:
  • Vorsatz: Der Schaden wird wissentlich und gewollt herbeigeführt. 
  • Grobe Fahrlässigkeit: Der Schädiger vernachlässigt die erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlicher und auffallender Weise. 
  • Leichte Fahrlässigkeit: Die Schädigung erfolgt durch einen Fehler, der auch einem sorgfältigen Menschen unterlaufen kann.
  • Entschuldbare Fehlleistung: Hierbei handelt es sich um ein minimales Versehen, das dem Arbeitnehmer auch nicht vorwerfbar ist. 

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