Die Konkurrenz-Klausel

Ein wichtiges und interessantes Thema - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei der Konkurrenzklausel geht es darum, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Beschäftigungsbeschränkung bzw. ein Beschäftigungsverbot bei branchengleichen Unternehmen besteht.​
Ein wichtiges und interessantes Thema - für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Bei der Konkurrenzklausel geht es darum, dass nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Beschäftigungsbeschränkung bzw. ein Beschäftigungsverbot bei branchengleichen Unternehmen besteht.

Wie der Name schon sagt, dient diese Klausel dazu, dass der Mitarbeiter nicht zum direkten Mitbewerber wechselt.

Die Beschäftigungsbeschränkung bzw. das Beschäftigungsverbot hat die Dauer von maximal 1 Jahr und gilt für unselbstständige als auch für selbständige Tätigkeiten. Sie ist aber nur dann zulässig, wenn der letzte Brutto-Monatslohn einen Wert von mehr als €3.780€ (Stand: 2022) übersteigt.

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