Der Familienbonus Plus

Was steckt dahinter? Der “Familienbonus Plus” wird ab 1. Juli 2022 von 1.500 auf 2.000 Euro pro Kind erhöht. Für Kinder ab dem 18. Geburtstag soll er von derzeit 500 auf 650 Euro pro Jahr erhöht werden.
Der Arbeitgeber kann den Familienbonus direkt in der Lohnverrechnung berücksichtigen. Dadurch ist die monatliche Steuerbefreiung für den Arbeitnehmer spürbar. Alternativ kann der Familienbonus Plus auch vom Arbeitnehmer im Zuge der Steuererklärung beantragt werden.

Wichtig: Auch wenn der Arbeitnehmer beim Ansuchen des Familienbonus die Wahl hat (Lohnverrechnung oder Steuerausgleich), darf der Arbeitgeber die Berücksichtigung in der laufenden Lohnverrechnung nicht verweigern. Was muss dafür beachtet werden?

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