Informationen über Urlaubsanspruch

Haben Sie Fragen im Bereich Urlaubsanspruch? Lassen Sie uns Ihnen helfen!

In Österreich haben Arbeitnehmer laut Urlaubsgesetz einen gesetzlichen Anspruch von fünf Wochen pro Jahr. 
Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf einen anteiligen Urlaubsanspruch, der sich nach der Wochentage richtet.

Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts und die Dauer des Urlaubs müssen zwischen Ihnen als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und Ihrem Arbeitgeber vereinbart werden. Es ist somit nicht möglich, dass Ihnen Ihr Arbeitgeber den Urlaubstermin einseitig aufzwingt. Umgekehrt dürfen Sie den Urlaub nicht einseitig antreten oder verlängern.