Infos zum Pflegeurlaub

Um Pflegeurlaub in Anspruch zu nehmen muss eine von drei Vorraussetzungen erfüllt sein. Mehr Info's gibt's in diesem Blogbeitrag.
Vorraussetzungen:
  • Krankenpflegefreistellung: gilt für die Pflege von Personen im gleichen Haushalt oder auch für das eigene Kind, sofern es nicht im Haushalt wohnt. Wenn der erkrankte Angehörige sich nicht selbst versorgen kann und spezielle Hilfe braucht kann Pflegeurlaub angefragt werden.
  • Betreuungsfreistellung: In diesem Fall muss die ständige Betreuungsperson (z.B:. Kindergarten) ausfallen – das eigene Kind ist hier zwar gesund, aber der Pflegeurlaub wird wegen der fehlenden Betreuung in Anspruch genommen.
  • Begleitungsfreistellung: Dabei geht es um die Begleitung des Kindes zu einem stationären Aufenthalt wie beispielsweise einem Krankenhausbesuch.

Info für Unternehmer: der Pflegeurlaub kann auch nur stundenweise in Anspruch genommen werden.