Innerbetriebliche vs. außenbetriebliche Abrechnung

Bei der monatlichen Personalverrechnung wird zwischen zwei Arten unterschieden: der innerbetrieblichen & außenbetrieblichen Abrechnung.

Die zwei Abrechnungsarten:

  • die innerbetriebliche Abrechnung und
  • die außerbetriebliche Abrechnung.

Die innerbetriebliche Abrechnung berechnet das Nettogehalt, ausgehend vom Bruttogehalt abzüglich Sozialversicherungsbeitrag und Lohnsteuer.

Bei der außerbetrieblichen Abrechnung werden die Zahlungen des Dienstgebers an das Finanzamt, die Krankenkasse und die Gemeinde berücksichtigt.

Zusammenfassend kann man diese Zahlungen als Lohnnebenkosten für den Dienstnehmer bezeichnen.

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