Nützliche Infos: Abfertigung Neu

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Hast du schon von der Abfertigung Neu gehört? Seit dem 1. Jänner 2003 haben alle ArbeitnehmerInnen Anspruch darauf – unabhängig von der Beschäftigungsdauer.

Dein Arbeitgeber zahlt 1,53% deines Bruttoentgelts an die ÖGK und die BVK erhält den Betrag. Selbst bei Kündigung oder Entlassung geht deine Abfertigung nicht verloren. Wir von Payroll4You helfen dir gerne bei Fragen rund um das Thema Abfertigung Neu!