Social Media am Arbeitsplatz

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber die Nutzung der sozialen Netzwerke am Arbeitsplatz unter Verwendung seiner Betriebsmittel, wie beispielsweise dem Arbeitslaptop, selbst regeln.
Es kann die Nutzung von Social Media komplett verboten, eingeschränkt zugelassen oder uneingeschränkt zugelassen werden. Ist die Nutzung von Sozialen Netzwerken am Arbeitsplatz nicht geregelt, darf der Mitarbeiter grundsätzlich Social Media nutzen, sofern seine Arbeit nicht darunter leidet und er seine Aufgaben fristgerecht erfüllt .

Ein wichtiger Punkt bei der Nutzung von Social Media am Firmenlaptop, ist das Potential eines Sicherheitsrisikos – das muss jeder Unternehmer für sich selbst entscheiden.