Während der Kündigungsfrist können hier Postensuchtage zur Anwendung kommen.
Anders könnte man die Postensuchtage auch als „bezahlte Freizeit zur neuen Jobsuche“ bezeichnen.
Achtung! Je nach Kollektivvertrag sind die Regelungen für die Postensuchtage recht unterschiedlich. Im jeweiligen Kollektivvertrag ist das Ausmaß, der Zeitpunkt sowie weitere Regelungen für die Postensuchtage definiert.
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